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Die Verordnung (EG) Nr. 1049/2001 findet auf Unterlagen im Besitz der Agentur Anwendung.
Bei folgenden Informationen ist in der Regel davon auszugehen, dass ihre Offenlegung den Schutz der geschäftlichen Interessen der betroffenen Person beeinträchtigt: Ist sofortiges Handeln erforderlich, um die menschliche Gesundheit, die Sicherheit oder die Umwelt, etwa in Notfallsituationen, zu schützen, kann die Agentur die in diesem Absatz genannten Informationen offen legen.
Einzelheiten der vollständigen Zusammensetzung eines Gemischs ;
unbeschadet des Artikels 7 Absatz 6 und des Artikels 64 Absatz 2 die genaue Verwendung, Funktion oder Anwendung eines Stoffes oder eines Gemischs einschließlich genauer Angaben über die Verwendung als Zwischenprodukt;
die genaue Menge, in der der Stoff oder das Gemisch hergestellt oder in Verkehr gebracht wird;
Beziehungen zwischen einem Hersteller oder Importeur und seinen Händlern oder nachgeschalteten Anwendern.
Der Verwaltungsrat erlässt bis zum 1. Juni 2008 die Durchführungsbestimmungen für die Verordnung (EG) Nr. 1049/2001 einschließlich der Widerspruchs- oder Rechtsmittelverfahren gegen eine partielle oder vollständige Ablehnung eines Antrags auf vertrauliche Behandlung.
Gegen die Entscheidungen der Agentur gemäß Artikel 8 der Verordnung (EG) Nr. 1049/2001 kann Beschwerde beim Bürgerbeauftragten oder Klage beim Gerichtshof nach Maßgabe des Artikels 195 bzw. 230 des Vertrags erhoben werden.
Die Mitgliedstaaten veranlassen, dass die zuständige Behörde im Interesse der Transparenz jegliche gemäß dieser Richtlinie vorliegende Information jeder…
Die Mitgliedstaaten, die von einer bestimmten Maßnahme der Agentur betroffen sind, erhalten unter den Bedingungen, die nach dem Verfahren des Artikels 47 Absatz…
Abweichend von Absatz 3 werden in Absatz 1 genannte Elemente, die einen konkreten Bezug zu dem Zugang der Behörden zu gesetzlich vorgeschriebenen Informationen…
Dieser Artikel gilt unbeschadet der Richtlinie 2003/4/EG und der Verordnungen (EG) Nr. 1049/2001 und (EG) Nr. 1367/2006 des Europäischen Parlaments und des…
Folgender Artikel wird eingefügt: ‚Zugang‘ bedeutet, dass die einschlägigen Unterlagen und sonstigen Informationen auf Verlangen entweder unverzüglich oder so…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.
Diese Vorschrift verdrängt keine Norm, tritt hinter keiner zurück und gilt ausdrücklich neben 2.
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