Erwägungsgrund 8 32020R1056
Durch die Verwendung elektronischer Mittel für den Austausch von gesetzlich vorgeschriebenen Informationen können die Kosten für die Unternehmen verringert und die Effizienz der zuständigen Behörden gesteigert werden. Sowohl die Unternehmen als auch die zuständigen Behörden müssten die Maßnahmen — einschließlich des Erwerbs der erforderlichen Ausrüstung — ergreifen, die zur Ermöglichung des elektronischen Austauschs von gesetzlich vorgeschriebenen Informationen zum Güterverkehr (eFTI) in maschinenlesbarem Format über die informations- und kommunikationstechnologiegestützten Plattformen (eFTI-Plattformen) erforderlich sind. Die betroffenen Unternehmen sollten jedoch weiterhin dafür verantwortlich sein, den zuständigen Behörden die Informationen in einem vom Menschen lesbaren Format bereitzustellen, sofern dies von den zuständigen Behörden im Hinblick auf die Erledigung ihrer Aufgaben in Situationen verlangt wird, in denen kein Zugriff auf eine eFTI-Plattform möglich ist.