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Um eine wirksame Förderung und Durchführung der Politik der Geschlechtergleichstellung durch die Gemeinschaft, insbesondere in einer erweiterten Union, zu ermöglichen, sind die Erfassung, Analyse und Verbreitung objektiver, zuverlässiger und vergleichbarer Informationen und Daten zur Gleichstellung von Männern und Frauen, die Entwicklung geeigneter Instrumente für die Beseitigung jeder Form von Diskriminierung aufgrund des Geschlechts und die Einbeziehung des Gleichstellungsaspekts in alle Politikbereiche, die Förderung des Dialogs zwischen den betroffenen Parteien und die Sensibilisierung der Unionsbürger erforderlich. Es ist daher zweckmäßig, ein Europäisches Institut für Gleichstellungsfragen, das die Gemeinschaftsorgane und die Mitgliedstaaten bei der Wahrnehmung dieser Aufgaben unterstützt, zu errichten.
Die von der Kommission in Auftrag gegebene Durchführbarkeitsstudie kam zu dem Ergebnis, dass ein Europäisches Institut für Gleichstellungsfragen die sinnvolle…
Zur Verwirklichung der in Artikel 2 genannten Ziele nimmt das Institut folgende Aufgaben wahr: a) Erhebung, Analyse und Verbreitung von objektiven,…
Die Zusammenarbeit zwischen den zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten und den einschlägigen Statistik-Einrichtungen, insbesondere Eurostat, ist eine…
Das Institut sollte eine Zusammenarbeit und einen Dialog mit Nichtregierungsorganisationen, Gleichstellungseinrichtungen, Forschungszentren, den Sozialpartnern…
Die übergreifenden Ziele des Instituts bestehen darin, durch technische Unterstützung der Organe der Gemeinschaft, insbesondere der Kommission, und der Behörden…
Da zur Verwirklichung des Ziels der Geschlechtergleichstellung eine Antidiskriminierungspolitik nicht ausreicht, sondern Maßnahmen zur Förderung eines…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.