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Für Fragen der vertraglichen Haftung des Instituts, die sich nach dem für die vom Institut geschlossenen Verträge geltenden Recht richtet, sollte der Gerichtshof für Entscheidungen aufgrund einer Schiedsklausel, die in den betreffenden Verträgen enthalten ist, zuständig sein. Der Gerichtshof sollte auch für Entscheidungen über Rechtsstreitigkeiten, die Schadensersatz aufgrund der außervertraglichen Haftung des Instituts zum Gegenstand haben, zuständig sein.
Die vertragliche Haftung der Agentur bestimmt sich nach dem Recht, das auf den jeweiligen Vertrag anzuwenden ist. Für Entscheidungen aufgrund einer…
Die vertragliche Haftung des Instituts richtet sich nach dem für den betreffenden Vertrag geltenden Recht. Der Gerichtshof ist für Entscheidungen aufgrund einer…
Die vertragliche Haftung der Agentur bestimmt sich nach dem Recht, das auf den betreffenden Vertrag anzuwenden ist. Der Gerichtshof ist für Entscheidungen…
Die vertragliche Haftung des Zentrums unterliegt dem für den betreffenden Vertrag geltenden Recht. Der Gerichtshof der Europäischen Union ist für Entscheidungen…
Für Entscheidungen aufgrund einer Schiedsklausel, die in einem vom Amt abgeschlossenen Vertrag enthalten ist, ist der Gerichtshof der Europäischen…
Die vertragliche Haftung der Agentur bestimmt sich nach dem Recht, das auf den Vertrag anzuwenden ist. Der Gerichtshof der Europäischen Union ist aufgrund einer…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.