Erwägungsgrund 6 32006R2017
Die unabhängige gemeinschaftliche Gesamtfangmenge sollte 75 % der empfohlenen TAC ausmachen. Dieser Prozentsatz entspricht dem Gemeinschaftsanteil an der Gesamtfangmenge dieses Bestands während der letzten fünf Jahre und der geschätzten Zonenverteilung, die mittels während der letzten Jahre gesammelter Überwachungsdaten ermittelt wurde. Dieser Ansatz gilt jedoch unbeschadet der Gemeinschaftsposition in künftigen Verteilungsverhandlungen mit Norwegen.