Erwägungsgrund 2 32006R2028
Die zur Gruppe der Mikroorganismen gehörende Zubereitung aus Bacillus licheniformis DSM 5749 und Bacillus subtilis DSM 5750 wurde gemäß der Richtlinie 70/524/EWG des Rates als Zusatzstoff für unbegrenzte Zeit zugelassen für Sauen mit der Verordnung (EG) Nr. 1453/2004 der Kommission, für Masttruthühner und Kälber bis zu drei Monaten mit der Verordnung (EG) Nr. 600/2005 der Kommission sowie für Mastschweine und Ferkel mit der Verordnung (EG) Nr. 2148/2004 der Kommission. In der Folge wurde dieser Zusatz gemäß Artikel 10 der Verordnung (EG) Nr. 1831/2003 als bereits bestehendes Produkt in das Register der zugelassenen Futtermittelzusatzstoffe eingetragen.