Erwägungsgrund 3 32006R2028
Gemäß Artikel 7 der Verordnung (EG) Nr. 1831/2003 wurde eine Änderung der Zulassung der Zubereitung dahin gehend beantragt, dass sie in Futtermitteln verwendet werden darf, die für Masttruthühner bestimmt sind und das Kokzidiostatikum Maduramicin-Ammonium enthalten. Dem Antrag lagen die in Artikel 7 Absatz 3 der genannten Verordnung vorgeschriebenen Angaben und Unterlagen bei.