Erwägungsgrund 3 32006R0217
Um das Zulassungsverfahren zu vereinfachen und zu beschleunigen und gleichzeitig zu gewährleisten, dass die Kommission und die Mitgliedstaaten über alle notwendigen Informationen zur Bewertung und Bearbeitung des Antrags verfügen, scheint ein Konsultationsverfahren zwischen der Kommission und dem Mitgliedstaat eine angemessene Lösung zu bieten.