Erwägungsgrund 9 32007R1519VERORDNUNG (EG) Nr. 1519/2007 DER KOMMISSION vom 19. Dezember 2007 zur Änderung der Verordnungen (EG) Nr. 2430/1999, (EG) Nr. 418/2001 und (EG) Nr. 162/2003 hinsichtlich der Bedingungen für die Zulassung bestimmter Futtermittel-Zusatzstoffe der Gruppe „Kokzidiostatika und andere Arzneimittel“ (Text von Bedeutung für den EWR)
Es ist ein Übergangszeitraum vorzusehen, in dem die vorhandenen Vorräte aufgebraucht werden können.
Erwägungsgrund 7 32008R0516VERORDNUNG (EG) Nr. 516/2008 DER KOMMISSION vom 10. Juni 2008 zur Änderung der Verordnungen (EG) Nr. 1200/2005, (EG) Nr. 184/2007, (EG) Nr. 243/2007, (EG) Nr. 1142/2007, (EG) Nr. 1380/2007 und (EG) Nr. 165/2008 hinsichtlich der Bedingungen für die Zulassung bestimmter Zusatzstoffe zur Verwendung in der Tierernährung (Text von Bedeutung für den EWR)
Es ist ein Übergangszeitraum vorzusehen, während dem die vorhandenen Vorräte aufgebraucht werden können.
Erwägungsgrund 8 32008R0552VERORDNUNG (EG) Nr. 552/2008 DER KOMMISSION vom 17. Juni 2008 zur Änderung der Verordnungen (EG) Nr. 2430/1999, (EG) Nr. 2380/2001 und (EG) Nr. 1289/2004 hinsichtlich der Zulassungsbedingungen für bestimmte Zusatzstoffe zur Verwendung in der Tierernährung (Text von Bedeutung für den EWR)
Es ist ein Übergangszeitraum vorzusehen, während dessen die vorhandenen Bestände aufgebraucht werden können.
Erwägungsgrund 12 32007L0038RICHTLINIE 2007/38/EG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 11. Juli 2007 über die Nachrüstung von in der Gemeinschaft zugelassenen schweren Lastkraftwagen mit Spiegeln
Damit sich der Markt auf die kurzfristig hohe Nachfrage einstellen kann, soll eine Übergangsfrist vorgesehen werden.
Erwägungsgrund 9 32006L0112Richtlinie 2006/112/EG des Rates vom 28. November 2006 über das gemeinsame Mehrwertsteuersystem
Es ist unerlässlich, einen Übergangszeitraum vorzusehen, der eine schrittweise Anpassung der nationalen Rechtsvorschriften in den betreffenden Bereichen…
Erwägungsgrund 10 32008R1234VERORDNUNG (EG) Nr. 1234/2008 DER KOMMISSION vom 24. November 2008 über die Prüfung von Änderungen der Zulassungen von Humanarzneimitteln (Text von Bedeutung für den EWR)
Es ist eine Übergangsfrist vorzusehen, so dass alle Interessengruppen, insbesondere die Behörden der Mitgliedstaaten und die Hersteller, genug Zeit für die…