Erwägungsgrund 7 32008R0516VERORDNUNG (EG) Nr. 516/2008 DER KOMMISSION vom 10. Juni 2008 zur Änderung der Verordnungen (EG) Nr. 1200/2005, (EG) Nr. 184/2007, (EG) Nr. 243/2007, (EG) Nr. 1142/2007, (EG) Nr. 1380/2007 und (EG) Nr. 165/2008 hinsichtlich der Bedingungen für die Zulassung bestimmter Zusatzstoffe zur Verwendung in der Tierernährung (Text von Bedeutung für den EWR)
Es ist ein Übergangszeitraum vorzusehen, während dem die vorhandenen Vorräte aufgebraucht werden können.
Erwägungsgrund 10 32006R0249VERORDNUNG (EG) Nr. 249/2006 DER KOMMISSION vom 13. Februar 2006 zur Änderung der Verordnungen (EG) Nr. 2430/1999, (EG) Nr. 937/2001, (EG) Nr. 1852/2003 und (EG) Nr. 1463/2004 hinsichtlich der Bedingungen für die Zulassung bestimmter Futtermittel-Zusatzstoffe der Gruppe „Kokzidiostatika und andere Arzneimittel“ (Text von Bedeutung für den EWR)
Es ist ein Übergangszeitraum vorzusehen, während dem die vorhandenen Vorräte aufgebraucht werden können.
Erwägungsgrund 9 32007R1519VERORDNUNG (EG) Nr. 1519/2007 DER KOMMISSION vom 19. Dezember 2007 zur Änderung der Verordnungen (EG) Nr. 2430/1999, (EG) Nr. 418/2001 und (EG) Nr. 162/2003 hinsichtlich der Bedingungen für die Zulassung bestimmter Futtermittel-Zusatzstoffe der Gruppe „Kokzidiostatika und andere Arzneimittel“ (Text von Bedeutung für den EWR)
Es ist ein Übergangszeitraum vorzusehen, in dem die vorhandenen Vorräte aufgebraucht werden können.
Erwägungsgrund 12 32007L0038RICHTLINIE 2007/38/EG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 11. Juli 2007 über die Nachrüstung von in der Gemeinschaft zugelassenen schweren Lastkraftwagen mit Spiegeln
Damit sich der Markt auf die kurzfristig hohe Nachfrage einstellen kann, soll eine Übergangsfrist vorgesehen werden.
Erwägungsgrund 9 32006L0112Richtlinie 2006/112/EG des Rates vom 28. November 2006 über das gemeinsame Mehrwertsteuersystem
Es ist unerlässlich, einen Übergangszeitraum vorzusehen, der eine schrittweise Anpassung der nationalen Rechtsvorschriften in den betreffenden Bereichen…
Erwägungsgrund 9 32008R1345VERORDNUNG (EG) Nr. 1345/2008 DER KOMMISSION vom 23. Dezember 2008 zur Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 2136/89 des Rates über gemeinsame Vermarktungsnormen für Sardinenkonserven sowie Handelsbezeichnungen für Sardinenkonserven und sardinenartige Erzeugnisse in Konserven
Damit sich die Marktbeteiligten an die neuen Vorschriften anpassen können, ist ein Übergangszeitraum für die Vermarktung von Erzeugnissen vorzusehen, die dem…