Art. 1 Nr. 14 32022R0355VERORDNUNG (EU) 2022/355 DES RATES vom 2. März 2022 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 765/2006 über restriktive Maßnahmen gegen Belarus
Artikel 8 erhält folgende Fassung: Der Kommission wird die Befugnis übertragen, die Anhänge II und Vc auf der Grundlage der von den Mitgliedstaaten vorgelegten…
Erwägungsgrund 5 32006R0305Aus Gründen der Zweckmäßigkeit sollte die Kommission ermächtigt werden, die Anhänge dieser Verordnung gegebenenfalls auf der Grundlage von Mitteilungen oder…
Art. 17 Abs. 5 32017R2063VERORDNUNG (EU) 2017/2063 DES RATES vom 13. November 2017 über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in Venezuela
Die Kommission wird ermächtigt, Anhang III auf der Grundlage der von den Mitgliedstaaten vorgelegten Informationen zu ändern.
Art. 13 Abs. 5 32024R0386VERORDNUNG (EU) 2024/386 DES RATES vom 19. Januar 2024 zur Verhängung restriktiver Maßnahmen gegen die Hamas und den Palästinensischen Islamischen Dschihad und gegen diejenigen, die deren Gewalttaten unterstützen, erleichtern oder ermöglichen
Der Kommission wird die Befugnis übertragen, Anhang II auf der Grundlage der von den Mitgliedstaaten vorgelegten Informationen zu ändern.