Art. 17 Abs. 5 32017R2063VERORDNUNG (EU) 2017/2063 DES RATES vom 13. November 2017 über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in Venezuela
Die Kommission wird ermächtigt, Anhang III auf der Grundlage der von den Mitgliedstaaten vorgelegten Informationen zu ändern.
Art. 17 Abs. 5 32024R1485VERORDNUNG (EU) 2024/1485 DES RATES vom 27. Mai 2024 über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in Russland
Der Kommission wird die Befugnis übertragen, Anhang III auf der Grundlage der von den Mitgliedstaaten vorgelegten Informationen zu ändern.
Art. 15 32009R1284VERORDNUNG (EU) Nr. 1284/2009 DES RATES vom 22. Dezember 2009 über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in Guinea
Die Kommission wird ermächtigt, Anhang III anhand der von den Mitgliedstaaten vorgelegten Informationen zu ändern.
Art. 19 32015R0735VERORDNUNG (EU) 2015/735 DES RATES vom 7. Mai 2015 über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in Südsudan und zur Aufhebung der Verordnung (EU) Nr. 748/2014
Der Kommission wird die Befugnis übertragen, Anhang III auf der Grundlage von durch die Mitgliedstaaten vorgelegten Informationen zu ändern.
Art. 12 32022R0263VERORDNUNG (EU) 2022/263 DES RATES vom 23. Februar 2022 über restriktive Maßnahmen als Reaktion auf die illegale Anerkennung, Besetzung oder Annexion bestimmter nicht von der Regierung kontrollierter ukrainischer Gebiete durch die Russische Föderation
Die Kommission wird ermächtigt, Anhang I auf der Grundlage der von den Mitgliedstaaten übermittelten Informationen zu ändern.