Gesetze
Gesetz wird geladen …
Aus Gründen der Zweckmäßigkeit sollte die Kommission ermächtigt werden, die Anhänge dieser Verordnung gegebenenfalls auf der Grundlage von Mitteilungen oder Informationen des zuständigen Sanktionsausschusses und der Mitgliedstaaten zu ändern.
Aus Gründen der Zweckmäßigkeit sollte die Kommission ermächtigt sein, die Anhänge dieser Verordnung zu ändern.
Aus Gründen der Zweckmäßigkeit sollte die Kommission ermächtigt werden, Änderungen am Anhang dieser Verordnung vorzunehmen.
Die Kommission wird ermächtigt, im Namen der Gemeinschaft Änderungen der Anhänge dieses Abkommens zu genehmigen, die erforderlich sind, um zu gewährleisten,…
Die Kommission wird ermächtigt, im Namen der Gemeinschaft Änderungen der Anhänge dieses Abkommens zu genehmigen, die erforderlich sind, um zu gewährleisten,…
Die Kommission wird ermächtigt, im Namen der Gemeinschaft Änderungen der Anhänge des Abkommens zu genehmigen, die erforderlich sind, um zu gewährleisten, dass…
Die Kommission wird ermächtigt, den Anhang auf der Grundlage der von den Mitgliedstaaten übermittelten Informationen zu ändern.
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.