Erwägungsgrund 2 32006R0434Da verschiedene Destillationsmaßnahmen gleichzeitig stattfinden, mussten die griechischen Behörden feststellen, dass die Kapazitäten der Brennereien und der…
§ 4 Abs. 1 Nr. 2 WeinAlkoAbsVVerordnung über den Absatz von Weinalkohol aus Beständen der Interventionsstellen
Beginn und Ende der Beförderung des erworbenen Alkohols vom Interventionslager zum Verwendungs- oder Verarbeitungsbetrieb, die nach den Vorschriften des…
§ 3 Abs. 1 WeinAlkoAbsVVerordnung über den Absatz von Weinalkohol aus Beständen der Interventionsstellen
Der Alkohol wird vom Zeitpunkt der Abgabe aus dem Interventionslager bis zu seiner Verwendung, Verarbeitung oder Ausfuhr aus Marktordnungsgründen der amtlichen…
§ 11 Abs. 1 WeinAlkoAbsVVerordnung über den Absatz von Weinalkohol aus Beständen der Interventionsstellen
Soll Alkohol aus einem Interventionslager in unverändertem Zustand ausgeführt werden, übersendet die Bundesanstalt jeweils eine Durchschrift des Abholscheins an…