Erwägungsgrund 2 32006R0471
Wegen der Feiertage im Jahr 2006 und des dadurch bedingten nicht regelmäßigen Erscheinens des Amtsblatts der Europäischen Union wird dieser Zeitraum von fünf Arbeitstagen während dieser Feiertage für eine ordnungsgemäße Marktverwaltung zu kurz sein und sollte deshalb verlängert werden.