Erwägungsgrund 4 32006R0486
Der Generalsekretär des Rates der Europäischen Union hat als vertragsgemäßer Depositar die Annahmeurkunden von vier Vertragsparteien erhalten. Diese vier Vertragsparteien haben in Übereinstimmung mit Nummer 7 Buchstabe a des Übereinkommens vereinbart, dass das Übereinkommen am 1. April 2006 in Kraft treten wird.