Erwägungsgrund 5 32006R0486
Das Übereinkommen sollte daher durch Änderung des Anhangs I der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 durchgeführt werden —
Das Übereinkommen sollte daher durch Änderung des Anhangs I der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 durchgeführt werden —