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Der Generalsekretär des Rates der Europäischen Union hat als vertragsgemäßer Depositar die Annahmeurkunden von vier Vertragsparteien erhalten. Diese vier Vertragsparteien haben in Übereinstimmung mit Nummer 7 Buchstabe a des Übereinkommens vereinbart, dass das Übereinkommen am 1. April 2006 in Kraft treten wird.
Unter Nummer 7 Buchstabe a des Übereinkommens ist vorgesehen, dass, sobald bei dem Depositar vier Annahmeurkunden eingegangen sind, sich diese annehmenden…
Das Übereinkommen wurde vom Generalsekretär des Rates der Europäischen Union als Depositar am 28. November 2005 beglaubigt.
Das Übereinkommen von 2006 liegt ab dem 3. April 2006 bis einen Monat nach seinem Inkrafttreten zur Unterzeichnung und Hinterlegung der Ratifikations-, Annahme-…
Das Abkommen ist am 10. März 2006 in Kraft getreten . Diese Verordnung sollte daher am Tag ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft…
Das Abkommen wurde von den Vertretern der Vertragsparteien am 16. Januar 2004 in Brüssel unterzeichnet und wird vorbehaltlich seines späteren Abschlusses seit…
Für jeden in Absatz 1 bezeichneten Staat oder die Europäische Gemeinschaft, die später ihre Zustimmung ausdrücken, durch das Übereinkommen gebunden zu sein,…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.