Art 5 Abs. 2 GrÄndStVtr BB/STStaatsvertrag zwischen den Ländern Brandenburg und Sachsen-Anhalt über die Änderung der gemeinsamen Landesgrenze
Dieser Vertrag tritt am Tag, der auf den Austausch der Ratifikationsurkunden folgt, in Kraft.
Art 11 Abs. 1 LuftFzgÜbkMehrseitiges Übereinkommen über Lufttüchtigkeitszeugnisse eingeführter Luftfahrzeuge
Sobald zwei Unterzeichnerstaaten ihre Ratifikationsurkunden zu diesem Übereinkommen hinterlegt haben, tritt es am dreißigsten Tag nach Hinterlegung der zweiten…
Art 5 Abs. 2 GrÄndStVtr HE/NWStaatsvertrag zwischen dem Land Hessen und dem Land Nordrhein-Westfalen über Änderungen der gemeinsamen Landesgrenze (Anlage zur Bekanntmachung über den Abschluss und das Inkrafttreten des Staatsvertrages zwischen dem Land Hessen und dem Land Nordrhein-Westfalen über Änderungen der gemeinsamen Landesgrenze)
Der Vertrag tritt nach Zustimmung der verfassungsmäßig zuständigen Organe der vertragschließenden Länder am ersten Tag des Monats in Kraft, der auf den Monat…
Art 5 Abs. 2 GrÄndStVtr BW/HEStaatsvertrag zwischen dem Land Baden-Württemberg und dem Land Hessen über eine Änderung der Landesgrenze (Anlage zur Bekanntmachung über den Abschluß und das Inkrafttreten des Staatsvertrages zwischen dem Land Baden-Württemberg und dem Land Hessen über eine Änderung der Landesgrenze)
Dieser Staatsvertrag tritt am Tag der Hinterlegung der Ratifikationsurkunden in Kraft.
§ 11 Abs. 2 NOOTSStVtrVertrag über die Errichtung, den Betrieb und die Weiterentwicklung des Nationalen Once-Only-Technical-Systems (NOOTS) – Vertrag zur Ausführung von Artikel 91c Absatz 1, Absatz 2 GG – NOOTS-Staatsvertrag
Die Regelungen dieses Vertrags treten für das beitretende Land am Tage nach der Hinterlegung der Ratifikationsurkunde bei dem der Ministerpräsidentenkonferenz…
Art 7 Abs. 2 GrÄndStVtr BB/SNStaatsvertrag zwischen dem Land Brandenburg und dem Freistaat Sachsen über die Änderung der gemeinsamen Landesgrenze (Anlage zur Bekanntmachung über den Abschluss und das Inkrafttreten des Staatsvertrages zwischen dem Land Brandenburg und dem Freistaat Sachsen über die Änderung der gemeinsamen Landesgrenze)
Dieser Vertrag tritt am Tage nach dem Austausch der Ratifikationsurkunden in Kraft.