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Die Kommission wird ermächtigt, sich mit den anderen Vertragsparteien des Abkommens auf den Zeitpunkt des Inkrafttretens des Übereinkommens zu einigen. Dieser Zeitpunkt wird im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht.
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme durch die Kommission in Kraft. Er wird im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht.
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme durch die Kommission in Kraft. Er wird im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht.
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.