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Um die von der ICCAT festgelegten Anpassungen der Gemeinschaftsquoten umzusetzen, müssen die sich aus der Unterausschöpfung ergebenden Fangmöglichkeiten nach Maßgabe des Anteils der einzelnen Mitgliedstaaten an der Unterausschöpfung auf die Mitgliedstaaten verteilt werden, ohne dass der in dieser Verordnung für die jährliche Aufteilung der TACs festgelegte Verteilungsschlüssel geändert wird.
Um die von der ICCAT festgelegten Anpassungen der Gemeinschaftsquoten umzusetzen, müssen die sich aus der Unterausschöpfung ergebenden Fangmöglichkeiten nach…
Um die von der ICCAT beschlossenen Anpassungen der Gemeinschaftsquoten umzusetzen, müssen die betreffenden Kürzungen entsprechend den jeweils nicht genutzten…
Besondere Aufteilungsvorschriften 1. Die Aufteilung der Fangmöglichkeiten auf die Mitgliedstaaten nach Anhang I lässt Folgendes unberührt: a) den Tausch von…
1. Die Aufteilung der Fangmöglichkeiten auf die Mitgliedstaaten nach Anhang I lässt Folgendes unberührt: a) den Tausch von zugewiesenen Fangmöglichkeiten gemäß…
Die Aufteilung der Fangmöglichkeiten auf die Mitgliedstaaten muss festgelegt werden —
Der Schlüssel zur Aufteilung der Fangmöglichkeiten auf die Mitgliedstaaten ist festzulegen.
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.