Erwägungsgrund 1 32023R2842
Die Ziele der Gemeinsamen Fischereipolitik und die Anforderungen an die Fischereikontrolle und die Durchsetzung sind in den Artikeln 2 und 36 der Verordnung (EU) Nr. 1380/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates dargelegt. Die erfolgreiche Umsetzung der Gemeinsamen Fischereipolitik hängt von einem wirksamen, effizienten, modernen und transparenten Kontroll- und Durchsetzungssystem ab.