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Die Organisation für die Fischerei im Südostatlantik (SEAFO) hat auf ihrer Jahrestagung 2005 eine Vorschrift erlassen, nach der ab 1. Januar 2006 alle Fischereifahrzeuge, die im Abkommensbereich Arten befischen, die nicht unter die Bestandserhaltungs- und Bewirtschaftungsregelungen anderer zuständiger regionaler Fischereiorganisationen fallen, wissenschaftliche Beobachter an Bord haben müssen. Diese Vorschrift ist für die Gemeinschaft verbindlich und muss folglich umgesetzt werden.
Jeder Mitgliedstaat stellt sicher, dass die Fischereifahrzeuge unter seiner Flagge, die im SEAFO-Übereinkommensgebiet tätig sind und unter das…
1. Jeder Mitgliedstaat stellt sicher, dass die Fischereifahrzeuge unter seiner Flagge, die im SEAFO-Übereinkommensgebiet tätig sind und unter das…
Wissenschaftliche Beobachtung und Datensammlung für Bestandsabschätzungen 1. Jeder Mitgliedstaat stellt sicher, dass die Fischereifahrzeuge unter seiner Flagge,…
Auf ihrer Jahrestagung 2008 hat die Fischereiorganisation für den Südostatlantik (SEAFO) Fangbeschränkungen für zwei zusätzliche Fischbestände und eine…
Die Organisation für die Fischerei im Südostatlantik (SEAFO) hat auf ihrer Jahrestagung 2006 Bestandserhaltungsmaßnahmen angenommen, wonach bestimmte Gebiete…
Auf ihrer Jahrestagung 2007 hat die Fischereiorganisation für den Südostatlantik (SEAFO) Fangbeschränkungen für Fischbestände im SEAFO-Übereinkommensgebiet…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.