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Die Mitgliedstaaten stellen sicher, dass Fischereifahrzeuge unter ihrer Flagge, die im SIOFA-Übereinkommensbereich Zahnfische (Dissostichus spp.) befischen,
nicht in Tiefen von weniger als 500 Metern fischen;
zu jeder Zeit mindestens einen wissenschaftlichen Beobachter an Bord haben, der das Ziel hat, während der Dauer des Fangeinsatzes 25 % der pro Leine ausgelegten Haken zu beobachten, und
Zahnfische mit einer Frequenz von mindestens 5 Fischen je Tonne Fanggewicht markieren und freisetzen. Sobald 30 oder mehr Zahnfische gefangen wurden, gilt für die Freisetzung markierter Fische eine Mindestüberschneidungsstatistik von 60 %.
nicht in Tiefen von weniger als 500 Metern fischen;
Die Mitgliedstaaten stellen sicher, dass Fischereifahrzeuge unter ihrer Flagge, die im SIOFA-Übereinkommensbereich Fischfang betreiben,
Die Mitgliedstaaten stellen sicher, dass Schiffe unter ihrer Flagge, die im SIOFA-Übereinkommensbereich Fischfang betreiben,
Der Fischfang muss in möglichst großen geografischen und bathymetrischen Entfernungen erfolgen, um die zur Bestimmung des Fischereipotenzials erforderlichen…
Der Fischfang muss in möglichst großen geografischen und bathymetrischen Entfernungen erfolgen, um die zur Bestimmung des Fischereipotenzials erforderlichen…
Die Mitgliedstaaten stellen sicher, dass Fischereifahrzeuge unter ihrer Flagge, die im SIOFA-Übereinkommensbereich Fischfang betreiben,
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.