Art. 2 32006R1502VERORDNUNG (EG) Nr. 1502/2006 DER KOMMISSION vom 28. September 2006 zur Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 1165/98 des Rates über Konjunkturstatistiken in Bezug auf die Ausnahmeregelungen für die Mitgliedstaaten
Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Art. 2 32006R0216VERORDNUNG (EG) Nr. 216/2006 DER KOMMISSION vom 8. Februar 2006 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 2184/97 über die Einreihung von bestimmten Waren in die Kombinierte Nomenklatur
Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Art. 2 32006R0640VERORDNUNG (EG) Nr. 640/2006 DES RATES vom 10. April 2006 zur Aufhebung der Verordnungen (EWG) Nr. 3181/78 und (EWG) Nr. 1736/79 im Bereich des Europäischen Währungssystems
Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Art. 2 32006R0676VERORDNUNG (EG) Nr. 676/2006 DER KOMMISSION vom 2. Mai 2006 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1980/2003 zur Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 1177/2003 des Europäischen Parlaments und des Rates für die Gemeinschaftsstatistik über Einkommen und Lebensbedingungen (EU-SILC) im Hinblick auf Definitionen und aktualisierte Definitionen (Text von Bedeutung für den EWR)
Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Art. 2 32006R0627VERORDNUNG (EG) Nr. 627/2006 DER KOMMISSION vom 21. April 2006 zur Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 2065/2003 des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich der Qualitätskriterien für validierte Analyseverfahren zur Probenahme, Identifizierung und Charakterisierung primärer Räucherprodukte
Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Art. 2 32006R0688VERORDNUNG (EG) Nr. 688/2006 DER KOMMISSION vom 4. Mai 2006 zur Änderung der Anhänge III und XI der Verordnung (EG) Nr. 999/2001 des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich der Überwachung transmissibler spongiformer Enzephalopathien und spezifizierten Risikomaterials von Rindern in Schweden (Text von Bedeutung für den EWR)
Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.