Erwägungsgrund 13 32006R0627
Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit hat bei der Ausarbeitung der mit der vorliegenden Verordnung festgelegten Qualitätskriterien für validierte Verfahren zur Identifizierung und Charakterisierung primärer Räucherprodukte wissenschaftliche und technische Hilfe geleistet.