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Mit dem Inkrafttreten der Verordnung (EG) Nr. 631/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 31. März 2004 zur Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 1408/71 des Rates und der Verordnung (EWG) Nr. 574/72 des Rates bezüglich der Angleichung der Ansprüche und Vereinfachung der Verfahren sind die Verfahren für den Zugang zu Sachleistungen bei Krankheit während eines vorübergehenden Aufenthalts in einem anderen Mitgliedstaat vereinfacht worden. Es ist angebracht, die vereinfachten Verfahren auf die in den Verordnungen (EWG) Nr. 1408/71 und (EWG) Nr. 574/72 vorgesehenen Bestimmungen über Leistungen bei Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten auszudehnen.
Durch die Verordnung (EG) Nr. 631/2004 wurde die Verordnung (EWG) Nr. 1408/71 dahin gehend geändert, dass ab dem 1. Juni 2004 alle Versichertengruppen Anspruch…
Einige Bestimmungen der Verordnungen (EWG) Nr. 1408/71 und (EWG) Nr. 574/72 sollten geändert werden, um die neueste Entwicklung in der Rechtsprechung des…
Die Richtlinie 2004/38/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 29. April 2004 über das Recht der Unionsbürger und ihrer Familienangehörigen, sich im…
Diese Richtlinie betrifft nicht die Kostenerstattung für eine Gesundheitsdienstleistung, die in einem anderen Mitgliedstaat als demjenigen, in dem der Empfänger…
Die folgenden Artikel werden eingefügt: Übergangsvorschriften in Bezug auf Anhang II Teil I Abschnitt ‚D. DEUTSCHLAND‘ und Abschnitt ‚R. ÖSTERREICH‘ (1) Anhang…
Die Anhänge der Verordnung (EWG) Nr. 1408/71 werden wie folgt geändert: 1. Anhang I wird wie folgt geändert: a) Teil I Abschnitt „J. IRLAND“ erhält folgende…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.