Erwägungsgrund 1 32006R0640
Durch die Verordnung (EWG) Nr. 3181/78 des Rates vom 18. Dezember 1978 über das Europäische Währungssystem wurde dem Europäischen Fonds für währungspolitische Zusammenarbeit (EFWZ) die Befugnis übertragen, Währungsreserven von den Mitgliedstaaten entgegenzunehmen und ECU auszugeben. Die Aufgaben des EFWZ wurden vom Europäischen Währungsinstitut übernommen, und der EFWZ wurde aufgelöst. Danach wurden diese Aufgaben von der Europäischen Zentralbank übernommen. Die genannte Verordnung ist daher nicht mehr relevant und sollte aufgehoben werden.