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Auf seiner Generalversammlung im Mai 2003 hat das Internationale Tierseuchenamt (OIE) die Kriterien, die die Grenze zwischen Ländern mit mäßigem Risiko (Kategorie 4) und Ländern mit hohem Risiko (Kategorie 5) bestimmen, geändert. Die Grenze wurde für Länder, die eine aktive Überwachung durchführen, auf 200 BSE-Fälle pro Million ausgewachsene Tiere in der Population festgesetzt.
Auf seiner Generalversammlung im Mai 2003 änderte das Internationale Tierseuchenamt das BSE-Kapitel des Tiergesundheitskodex und modifizierte die Kriterien für…
Auf der Generalversammlung der Weltorganisation für Tiergesundheit (OIE) im Mai 2005 wurde ein neues, vereinfachtes Verfahren zur Klassifizierung von Ländern…
Gemäß Artikel 5 der Verordnung (EG) Nr. 999/2001 wird der BSE-Status eines Mitgliedstaats, eines Drittlands oder eines ihrer Gebiete durch Einstufung in drei…
Während der Generalversammlung der Weltorganisation für Tiergesundheit im Mai 2003 wurde eine Entschließung angenommen, um die gegenwärtigen internationalen…
Gemäß Artikel 5 der Verordnung (EG) Nr. 999/2001 wird der BSE-Status von Mitgliedstaaten, Drittländern oder eines ihrer Gebiete („Länder oder Gebiete“) anhand…
Am 25. Juni 2007 wurde die Verordnung (EG) Nr. 999/2001 durch die Verordnung (EG) Nr. 722/2007 der Kommission geändert. Mit der so geänderten Verordnung (EG)…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.