Erwägungsgrund 1 32006R0066
Die Verordnung Nr. 17/66/Euratom der Kommission vom 29. November 1966 betreffend die Ausnahme kleiner Mengen von Erzen, Ausgangsstoffen und besonderen spaltbaren Stoffen von den Vorschriften des Kapitels über die Versorgung ist in wesentlichen Punkten geändert worden. Aus Gründen der Übersichtlichkeit und Klarheit empfiehlt es sich daher, die genannte Verordnung zu kodifizieren.