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Infolge des Beitritts neuer Mitgliedstaaten zur Europäischen Union am 1. Mai 2004 wurde die Verordnung (EG) Nr. 1177/2003 durch die Verordnung (EG) Nr. 1553/2005 geändert, um die Stichprobengrößen anzugleichen und den neuen Mitgliedstaaten mehr Zeit für die Anpassung ihrer Systeme an die zur Erstellung der Gemeinschaftsstatistiken verwendeten harmonisierten Methoden und Definitionen zu geben.
Die Verordnung (EG) Nr. 1059/2003 wurde durch die Verordnung (EG) Nr. 1888/2005 aufgrund des Beitritts der Tschechischen Republik, Estlands, Zyperns, Lettlands,…
Durch die Verordnung (EG) Nr. 1158/2005 wurden neue Variablen und neue Verpflichtungen der Mitgliedstaaten in Bezug auf die Bezugszeiträume und die…
Die zur Durchführung der Verordnungen (EWG) Nr. 1408/71 und (EWG) Nr. 574/72 erforderlichen Vordrucke müssen in Hinblick auf den Beitritt zehn neuer…
Nach dem Beitritt neuer Mitgliedstaaten am 1. Mai 2004 sollten die Anhänge I bis VI der Verordnung (EG) Nr. 805/2004 ersetzt und die Formblätter angepasst…
Die Verordnung (EG) Nr. 999/2001 wurde durch die Verordnung (EG) Nr. 1923/2006 geändert, um das neue, vereinfachte Klassifizierungssystem in das…
Die Erhebungen nach diesem Gesetz und die durch die Verordnung (EG) Nr. 577/98 des Rates vom 9. März 1998 zur Durchführung einer Stichprobenerhebung über…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.