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Darüber hinaus benötigen einige der neuen Mitgliedstaaten ebenso wie einige der alten Mitgliedstaaten offenbar mehr Zeit, um alle in der Verordnung (EG) Nr. 1980/2003 der Kommission aufgeführten Bruttoeinkommensdaten liefern zu können.
Anhang II Absatz 3 erster Unterabsatz der Verordnung (EG) Nr. 1980/2003 erhält folgende Fassung: „Abweichend von Absatz 2 ist die Lieferung von…
Abweichend von Absatz 2 ist die Lieferung von Bruttoeinkommensdaten ab dem ersten Erhebungsjahr für Griechenland, Spanien, Frankreich, Italien, Portugal, Polen…
Die Mitgliedstaaten legen der Kommission erforderlichenfalls eine Aktualisierung der Beträge nach Absatz 2 Buchstaben b und c vor. Diese aktualisierten Daten…
Mit der Verordnung (EG) Nr. 1788/2003 des Rates , deren Bestimmungen in die Verordnung (EG) Nr. 1234/2007 übernommen wurden, hat sich die Rolle der…
Um einen reibungslosen Übergang von der Regelung gemäß der Verordnung (EG) Nr. 788/96 zu der neuen Regelung sicherzustellen, sollte in der vorliegenden…
Dazu ist es erforderlich, die Gesamtbevölkerungszahl jedes Mitgliedstaats auf der Grundlage der vom Statistischen Amt der Europäischen Gemeinschaften…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.