Erwägungsgrund 3 32006R0688
Am 3. März 2006 bestätigte das gemeinschaftliche Referenzlaboratorium für TSE den ersten Fall von BSE in Schweden. Da das Auftreten von BSE bei einheimischen Rindern also nicht mehr als unwahrscheinlich gelten kann, ist es nicht mehr angemessen, dass Schweden in den Genuss von Ausnahmeregelungen hinsichtlich der Überwachung gesunder Schlachtrinder und hinsichtlich der Altersgrenze bei der Entfernung der Wirbelsäule bei Rindern kommen soll.