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Am 3. März 2006 bestätigte das gemeinschaftliche Referenzlaboratorium für TSE den ersten Fall von BSE in Schweden. Da das Auftreten von BSE bei einheimischen Rindern also nicht mehr als unwahrscheinlich gelten kann, ist es nicht mehr angemessen, dass Schweden in den Genuss von Ausnahmeregelungen hinsichtlich der Überwachung gesunder Schlachtrinder und hinsichtlich der Altersgrenze bei der Entfernung der Wirbelsäule bei Rindern kommen soll.
Der Wissenschaftliche Lenkungsausschuss (SSC) der Europäischen Kommission kam in seiner Stellungnahme vom 6. Juli 2000 zu dem Schluss, dass das Auftreten der…
Die Anhänge III und XI der Verordnung (EG) Nr. 999/2001 werden wie folgt geändert: 1. In Anhang III Kapitel A Abschnitt I wird Nummer 4 durch folgenden Wortlaut…
Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit kam in ihren aktualisierten Gutachten vom Februar 2005 bzw. August 2005 über das geografische BSE-Risiko…
Die Stellungnahme des Wissenschaftlichen Gremiums für biologische Gefahren der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) vom 21. April 2004…
Der Wissenschaftliche Lenkungsausschuss (WLA) kam in seinen Stellungnahmen aus dem Jahr 2001 über das geografische Risiko für die bovine spongiforme…
Abweichend von Artikel 6 Absatz 1 in Verbindung mit Absatz 1a Satz 1 Buchstabe a und Anhang III Kapitel A Abschnitt I Nummer 2.1 der Verordnung (EG) Nr.…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.