Erwägungsgrund 3 32006R0698
Änderungen hinsichtlich der Qualitätsbewertung der Struktur der Arbeitskosten- und der Verdienststatistik sind erforderlich als Folge der Änderung der Verordnungen (EG) Nr. 1726/1999 und (EG) Nr. 1916/2000 durch die Verordnungen (EG) Nr. 1737/2005 bzw. (EG) Nr. 1738/2005. Zudem ist eine Harmonisierung der Qualitätsbewertung der Struktur der Arbeitskostenstatistik und der Verdienststatistik geboten, um die Transparenz zu verbessern und die Belastung durch Qualitätsberichterstattung für die nationalen Statistischen Ämter zu vermindern.