Erwägungsgrund 5 32006R0742
Einige Mitgliedstaaten haben gemäß der Verordnung (EG) Nr. 847/96 beantragt, im Jahr 2005 zusätzliche Mengen aus bestimmten Beständen anlanden zu dürfen. Diese zusätzlichen Anlandungen sollten jedoch von den Quoten für 2006 abgezogen werden.