Erwägungsgrund 1 32006R0785
In Anhang IV der Verordnung (EG) Nr. 1210/2003 sind die natürlichen und juristischen Personen, Einrichtungen und Organisationen aufgeführt, die mit dem Regime des ehemaligen Präsidenten Saddam Hussein in Verbindung standen und deren Mittel und wirtschaftliche Ressourcen gemäß der genannten Verordnung einzufrieren sind.