Erwägungsgrund 3 32006R0785
Anhang III der Verordnung (EG) Nr. 1210/2003 enthält die Namen bestimmter juristischer Personen, Einrichtungen und Organisationen, die mit der Verordnung (EG) Nr. 979/2004 der Kommission hinzugefügt wurden. Um eine Angleichung an die vom Sanktionsausschuss des UN-Sicherheitsrates erstellte Liste zu erzielen, sollen diese Namen nun in Anhang IV der Verordnung (EG) Nr. 1210/2003 aufgeführt werden.