Art. 1 32015R1526VERORDNUNG (EU) 2015/1526 DER KOMMISSION vom 11. September 2015 über ein Verbot der gezielten Befischung von Rotbarsch im NAFO-Gebiet 3M für Schiffe unter der Flagge eines Mitgliedstaats der Europäischen Union
Die Fangquote für den im Anhang dieser Verordnung genannten Bestand, die den ebenfalls im Anhang genannten Mitgliedstaaten für das Jahr 2015 zugeteilt wurde,…
Erwägungsgrund 2 32004R1926VERORDNUNG (EG) Nr. 1926/2004 DER KOMMISSION vom 3. November 2004 zur Einstellung der Fischerei auf Gemeine Seezunge durch Schiffe unter der Flagge Frankreichs
Um die Einhaltung der Fangbeschränkungen für quotengebundene Bestände zu gewährleisten, muss die Kommission den Zeitpunkt festsetzen, zu dem die zugeteilte…
Erwägungsgrund 2 32006R0864Nach den der Kommission übermittelten Angaben haben die Fänge aus dem im Anhang der vorliegenden Verordnung genannten Bestand durch Schiffe, die die Flagge des…
Erwägungsgrund 2 32004R2135VERORDNUNG (EG) Nr. 2135/2004 DER KOMMISSION vom 14. Dezember 2004 zur Einstellung der Fischerei auf Tiefseegarnelen durch Schiffe unter der Flagge Polens
Um die Einhaltung der Fangbeschränkungen für quotengebundene Bestände zu gewährleisten, muss die Kommission den Zeitpunkt festsetzen, zu dem die zugeteilte…
Erwägungsgrund 43 32023R2842VERORDNUNG (EU) 2023/2842 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 22. November 2023 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1224/2009 des Rates und zur Änderung der Verordnungen (EG) Nr. 1967/2006 und (EG) Nr. 1005/2008 des Rates sowie der Verordnungen (EU) 2016/1139, (EU) 2017/2403 und (EU) 2019/473 des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich der Fischereikontrolle
Es sollte klargestellt werden, dass Fänge aus einer Art, einem Bestand oder einer Bestandsgruppe, die einer Quote unterliegen, nur auf die Quote anzurechnen…