Verordnung (EU) 2015/1526 der Kommission vom 11. September 2015 über ein Verbot der gezielten Befischung von Rotbarsch im NAFO-Gebiet 3M für Schiffe unter der Flagge eines Mitgliedstaats der Europäischen Union
Mit der Verordnung (EU) 2015/104 des Rates sind die Quoten für 2015 festgelegt worden.
Erwägungsgrund 1 32015R1526
Erwägungsgrund 1 32015R1526Keine Rechtsberatung · Ergebnisse sind zu prüfen