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Die für Exemplare, die nach Artikel 7 Absatz 3 der Verordnung (EG) Nr. 338/97 als persönliche oder Haushaltsgegenstände verwendet werden, zu gewährenden Abweichungen erfordern die Festlegung von Bestimmungen, die eine Übereinstimmung mit Artikel VII Absatz 3 des Übereinkommens gewährleisten.
Die in Artikel 7 Absatz 3 der Verordnung (EG) Nr. 338/97 vorgesehene Abweichung von Artikel 5 derselben Verordnung für persönliche Gegenstände oder…
Die in Artikel 7 Absatz 3 der Verordnung (EG) Nr. 338/97 vorgesehene Abweichung von Artikel 4 derselben Verordnung für persönliche Gegenstände oder…
Persönliche und Haushaltsgegenstände Abweichend von den Artikeln 4 und 5 gelten die Bestimmungen dieser Artikel nicht für tote Exemplare, Teile und Erzeugnisse…
Es sollten Bestimmungen über Inhalt, Form und Einreichung der Berichte gemäß der Verordnung (EG) Nr. 338/97 festgelegt werden.
Die Anhänge III und VII der Verordnung (EG) Nr. 648/2004 sollten daher entsprechend geändert werden. Aus Gründen der Klarheit ist es angezeigt, diese Anhänge zu…
Um die einheitliche Anwendung der allgemeinen Abweichungen von den Verboten des Binnenhandels gemäß Artikel 8 Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 338/97…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.