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Verfahren zur Kennzeichnung bestimmter Exemplare von Arten sind festzulegen, um ihre Identifizierung zu erleichtern und die Durchsetzungsbestimmungen der Verordnung (EG) Nr. 338/97 zu gewährleisten.
im Falle von lebenden Tieren ist das Exemplar gemäß Artikel 66 einmalig und dauerhaft zu kennzeichnen oder auf andere Weise identifizierbar zu machen, damit die…
Verfahren — soweit erforderlich — zur Kennzeichnung der Exemplare, damit diese leichter identifiziert werden können und die Einhaltung der Bestimmungen…
Im Hinblick auf eine einheitliche Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 338/97 müssen die Einzelheiten der Bedingungen und Kriterien festgelegt werden, die für…
Es sollten Bestimmungen über Inhalt, Form und Einreichung der Berichte gemäß der Verordnung (EG) Nr. 338/97 festgelegt werden.
Damit die Anhänge der Verordnung (EG) Nr. 338/97 gegebenenfalls geändert werden können, müssen alle relevanten Informationen zur Verfügung stehen, insbesondere…
Die Kriterien für die Einstufung und Kennzeichnung gemäß dieser Verordnung sollten der Förderung alternativer Methoden zur Beurteilung der Gefahreneigenschaften…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.