Erwägungsgrund 8 32006R0865Damit die Anhänge der Verordnung (EG) Nr. 338/97 gegebenenfalls geändert werden können, müssen alle relevanten Informationen zur Verfügung stehen, insbesondere…
Art. 1 32021R2280VERORDNUNG (EU) 2021/2280 DER KOMMISSION vom 16. Dezember 2021 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 338/97 des Rates über den Schutz von Exemplaren wild lebender Tier- und Pflanzenarten durch Überwachung des Handels und der Verordnung (EG) Nr. 865/2006 der Kommission mit Durchführungsbestimmungen zur Verordnung (EG) Nr. 338/97 des Rates
Der Anhang der Verordnung (EG) Nr. 338/97 erhält die Fassung des Anhangs I der vorliegenden Verordnung.
Erwägungsgrund 1 32026R1383VERORDNUNG (EU) 2026/1383 DER KOMMISSION vom 22. Juni 2026 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 338/97 des Rates zur Berücksichtigung der auf der 20. Tagung der Konferenz der Vertragsparteien angenommenen Änderungen des Übereinkommens über den internationalen Handel mit gefährdeten Arten frei lebender Tiere und Pflanzen (CITES) und anderer von der Wissenschaftlichen Prüfgruppe vereinbarter Änderungen
Die Verordnung (EG) Nr. 338/97 regelt den Handel mit den im Anhang der Verordnung aufgeführten Tier- und Pflanzenarten. Die in dem Anhang der Verordnung…
Erwägungsgrund 1 32023R0966VERORDNUNG (EU) 2023/966 DER KOMMISSION vom 15. Mai 2023 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 338/97 des Rates zur Berücksichtigung der auf der 19. Tagung der Konferenz der Vertragsparteien des Übereinkommens über den internationalen Handel mit gefährdeten Arten frei lebender Tiere und Pflanzen angenommenen Änderungen
Die Verordnung (EG) Nr. 338/97 regelt den Handel mit den im Anhang der Verordnung aufgeführten Tier- und Pflanzenarten. Die in dem Anhang der Verordnung…
Erwägungsgrund 8 32012R1158VERORDNUNG (EU) Nr. 1158/2012 DER KOMMISSION vom 27. November 2012 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 338/97 des Rates über den Schutz von Exemplaren wildlebender Tier- und Pflanzenarten durch Überwachung des Handels
Die Verordnung (EG) Nr. 338/97 ist daher entsprechend zu ändern. Angesichts des Umfangs der Änderungen ist es angebracht, aus Gründen der Übersichtlichkeit den…