Erwägungsgrund 3 32006R0928
Die Verordnung (EG) Nr. 32/2000 sah die Eröffnung und Verwaltung von im GATT gebundenen Gemeinschaftszollkontingenten vor, die in der Reihenfolge der jeweiligen Zollanmeldedaten ausgenutzt werden sollten.
Die Verordnung (EG) Nr. 32/2000 sah die Eröffnung und Verwaltung von im GATT gebundenen Gemeinschaftszollkontingenten vor, die in der Reihenfolge der jeweiligen Zollanmeldedaten ausgenutzt werden sollten.