Erwägungsgrund 4 32006R0928
Damit bestimmte neue jährliche Zollkontingente angewendet werden können, die in dem Abkommen in Form eines Briefwechsels vorgesehen sind, muss die Verordnung (EG) Nr. 32/2000 geändert werden.
Damit bestimmte neue jährliche Zollkontingente angewendet werden können, die in dem Abkommen in Form eines Briefwechsels vorgesehen sind, muss die Verordnung (EG) Nr. 32/2000 geändert werden.