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Die Verordnung (EG) Nr. 1223/2002, mit der Teile von Hühnern, entbeint, gefroren, tiefgehend und in allen Teilen gleichmäßig gesalzen, mit einem Gehalt an Kochsalz von 1,2 bis 1,9 GHT in KN-Unterposition 0207 14 10 eingereiht werden, wird mit dem Inkrafttreten dieser Verordnung ungültig und ist daher aufzuheben.
als Material der Kategorie 2 nach Artikel 9 Buchstabe h der Verordnung (EG) Nr. 1069/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 21. Oktober 2009 mit…
Im Jahr 2002 hat die Kommission die Verordnung (EG) Nr. 1223/2002 vom 8. Juli 2002 zur Einreihung von bestimmten Waren in die Kombinierte Nomenklatur…
Nachdem bestimmte Ausfuhrländer die Verordnung (EG) Nr. 1223/2002 beim WTO angefochten hatten, gelangten ein WTO-Panel und das WTO-Berufungsgremium zu dem…
Die Verordnung (EG) Nr. 1141/97 wird aufgehoben. Sie gilt jedoch weiterhin für Fleisch von Rindern, die vor dem 1. September 2000 geschlachtet werden.…
Artikel 8 Buchstabe c der Verordnung (EG) Nr. 1143/98 der Kommission vom 2. Juni 1998 mit Durchführungsbestimmungen betreffend ein Zollkontingent für nicht zum…
Wegen des Inkrafttretens neuer Vorschriften dieser Verordnung zu Fragen, die unter die Verordnungen (EWG) Nr. 2847/93, (EG) Nr. 1093/94, (EG) Nr. 1447/1999,…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.