Erwägungsgrund 18 32006R0952Um eine ordnungsgemäße Abwicklung der Intervention zu erleichtern, sind die Zuckerangebote nach Partien getrennt abzugeben und letztere insbesondere durch…
Art. 40 Abs. 3 32006R0952Bekanntmachung der Ausschreibung
Aus der Ausschreibungsbekanntmachung geht Folgendes hervor: a) der Name und die Anschrift der Interventionsstelle, die die Ausschreibung durchführt, b) die…
Art. 27 Abs. 1 32006R0952Inhalt des Angebots
In dem Angebot an die Interventionsstelle sind anzugeben: a) der Name und die Anschrift des Bieters, b) der Lagerort, an dem sich der Zucker zum Zeitpunkt des…
Art. 25 Abs. 1 32006R0952Mindestqualität des Zuckers
Der zur Intervention angebotene Zucker muss nachstehende Voraussetzungen erfüllen: a) er wurde als Quotenzucker in demselben Wirtschaftsjahr erzeugt, in dem das…
Art. 23 Abs. 2 32006R0952Angebot
Das Angebot zur Intervention ist nur zulässig, wenn es von einem im Sinne der Artikel 7 und 8 zugelassenen Hersteller für Quotenzucker aus eigener Erzeugung des…