Erwägungsgrund 23 32006R0952
Für die Feststellung der Kategorie des verkauften Weißzuckers und zur Rendementermittlung bei verkauftem Rohzucker wäre es zweckmäßig, die gleichen Kriterien zugrunde zu legen wie beim Ankauf von Zucker durch die Interventionsstellen. Eine Gleichbehandlung der Interessenten lässt sich nur sicherstellen, wenn für die Anpassung des Verkaufspreises und der Ausfuhrerstattung einheitliche, strenge Bestimmungen eingeführt werden; dasselbe gilt auch für die Berichtigung der Ausfuhrlizenz, soweit eine andere als die in der Ausschreibungsbekanntmachung genannte Qualität festgestellt wird.