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Die Interventionsstelle muss in der Lage sein, in voller Kenntnis der Sachlage zu prüfen, ob das Angebot den Anforderungen genügt. Hierzu muss ihr der Anbieter alle erforderlichen Angaben vorlegen.
Die Interventionsstelle kann ergänzende Angaben anfordern.
Die Interventionsstelle prüft das Angebot. Spätestens mit Ablauf der in Absatz 1 genannten Frist nimmt sie das Angebot an. Sie lehnt es jedoch ab, wenn die…
Im Falle höherer Gewalt bestimmt die Interventionsstelle die Maßnahmen, die sie angesichts der durch den Zuschlagsempfänger geltend gemachten Umstände für…
Die Interventionsstelle trifft die nach eigenem Ermessen erforderlichen Vorkehrungen, um den Interessenten, die dies bei ihr beantragen, eine Prüfung des zum…
Im Falle höherer Gewalt bestimmt die Interventionsstelle die Maßnahmen, die sie angesichts der durch den Zuschlagsempfänger geltend gemachten Umstände für…
Die Mitgliedstaaten stellen sicher, dass die Parteien des Angebots den Aufsichtsstellen ihres jeweiligen Mitgliedstaats auf Anfrage jederzeit alle ihnen zur…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.