Erwägungsgrund 6 32006R0957
Der Ausschuss für den Zollkodex hat für das Erzeugnis Nr. 3 der beigefügten Tabelle nicht innerhalb der ihm von seinem Vorsitzenden gesetzten Frist Stellung genommen.
Der Ausschuss für den Zollkodex hat für das Erzeugnis Nr. 3 der beigefügten Tabelle nicht innerhalb der ihm von seinem Vorsitzenden gesetzten Frist Stellung genommen.